Familien entlastender Dienst (FeD)
Zeit für sich selbst, für Freunde und Familie schaffen
Der Alltag mit einem pflegebedürftigen Familienmitglied kann sehr herausfordernd sein. Unser Familien entlastender Dienst (FeD) steht Ihnen zur Seite, wenn Sie eine Pause benötigen oder eine zuverlässige Unterstützung suchen.
- wir bieten stundenweise Verhinderungspflege im eigenen Zuhause, damit Sie sich erholen können, während Ihr Angehöriger bestens betreut wird
- unsere Assistenzleistungen helfen bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben, sei es im Haushalt oder bei Freizeitaktivitäten
- Zudem begleiten wir Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung in der Schule und stellen sicher, dass sie optimal gefördert und integriert werden.
Lassen Sie uns gemeinsam Entlastung schaffen!
Ihre Ansprechpartnerin
- Name
- Position
- 0123456789
- Mail-Adresse
- Kontaktformular
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Dabei unterstützen wir Familien
Verhinderungspflege
Wir unterstützen Betroffene und Angehörige stundenweise bei der Bewältigung in der Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung im häuslichen Umfeld.
Die medizinische Versorgung im Rahmen der Behandlungspflege nach SGB V wird von examiniertem Fachpersonal übernommen.
Damit soll verhindert werden, dass Pflegebedürftige ihr gewohntes Wohnumfeld verlassen müssen, weil sie sich nicht ausreichend selbst versorgen können oder Angehörige überlastet sind.
Ist eine Pflegeperson, die eine/n Pflegebedürftige/n mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege – in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen – gehindert, besteht für 28 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass der/die entsprechende Pflegebedürftige durch jemand anderes gepflegt wird. Hierfür bieten wir 2 Kurzzeitbetreuungsplätze in einer Wohngemeinschaft an. Ab 14 tägigem Aufenthalt können u.a. Physio- Logo- und Ergotherapien vermittelt werden.
Wir vertreten pflegende Angehörige stundenweise ausschließlich in der eigenen Wohnung des Pflegebedürftigen, wenn die eigentlichen Pflegepersonen vorübergehend die Pflege und Betreuung nicht ausüben können.
Assistenz
Denken Sie einfach an das, was Sie heute bereits gemacht haben – die alltägliche Dinge.
Wenn Sie bei diesen Tätigkeiten auf die Hilfe von Dritten angewiesen sind, benötigen Sie Assistenz. Assistenten erledigen jene Tätigkeiten, welche die beeinträchtigte Person nicht selbst ausführen kann.
Folgende Leistungen umfasst die Assistenz:
- Handreichungen, Schreiben, Lesen und bei Unternehmungen außerhalb ihrer Wohnung.
- Begleitung und Unterstützung am Arbeitsplatz und bei der Freizeitgestaltung.
- Begleitung und Hilfestellung bei persönlichen Angelegenheiten wie Behördengänge, Beantragung Pflegestufe, Beantragung von Unterstützungen durch das Sozialamt bzw. Krankenkassen.
Für uns ist das Prinzip „Hilfen aus einer Hand“ unverzichtbar, damit die Zahl der Assistenten, die die betroffenen Menschen täglich umgeben, möglichst gering gehalten werden kann.
Schulbegleitung
Schulbegleiter sind persönliche Assistenten, welche Kinder mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer bzw. seelischer Störung im schulischen Alltag unterstützen.
Schulbegleitung ist eine langfristig eingesetzte Maßnahme der Eingliederungshilfe.
Schulbegleitungen…
- leisten Hilfestellung im Rahmen einer integrativen Beschulung (Regelschule).
- ermöglichen Schüler*innen den Besuch eines Förderzentrums bzw. unterstützen sie hier.